LIEBE BESUCHERINNEN, LIEBE BESUCHER, auf diesen zweisprachigen Seiten finden Sie verschiedene Materialien insbesondere zum Portugiesischen Recht. Da zum Portugiesischen Recht auch das in allen Mitgliedstaaten geltende Europarecht zählt, ist auch das Europarecht vertreten. Die Autoren dieser Seiten sind überwiegend Juristen aus Portugal und Deutschland, die sich beruflich mit beiden Rechtskreisen befassen. Portugiesisch ist eine Weltsprache - ca. 200 millionen Menschen sprechen portugiesisch (Überblick).
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■ 01/2010: AUFHEBUNG DES BANKGEHEIMNISSES: Am 20. August 2009 wurde das Gesetz Nr. 94/2009 vom 1 September 2009 verabschiedet. Das Gesetz trägt die Überschrift „Maßnahmen zur Aufhebung des Bankgeheimnisses“ und beruht im Wesentlichen auf einer Gesetzesinitiative der Kommunistischen Partei Portugals. Die Finanzverwaltung hat nun immer dann Zugriff auf Kontoinformationen, wenn der einfache Verdacht bzw. ein Indiz dafür besteht, dass die Steuerklärung Unregelmäßigkeiten aufweist, eine gesetzlich vorgeschriebene Erklärung nicht abgegeben wurde oder es zu einem nicht nachvollziehbaren Vermögenszuwachs von über € 100.000 kam. Diese Ermächtigungen stellen einen Freibrief für die Steuerbehörden im Verhältnis zum Bürger dar. Man fragt sich, wann bereits ein solches Indiz vorliegt. Wenn man eine Zahl in seiner Steuererklärung nicht lesbar geschrieben hat? Außerdem ist zu erwähnen, dass ab sofort nicht nachvollziehbare Vermögenszuwachse von über € 100.000 mit einem Straf-Steuersatz von 60 % besteuert werden. Außerdem müssen die Kreditinstitute der Finanzverwaltung jeweils bis Ende Juli Auskunft zu Geldtransfers auf Konten von sog. Offshore-Gesellschaften geben. Das sind Gesellschaften, die ihren Sitz in „Steuerparadiesen“ haben und deren Inhaber in der Regel nicht offen gelegt werden. Portugal ist zum Überwachungsstaat „mutiert“.
■ 11/2009: AKTUELLE MITTEILUNG ZUR ANMELDUNGS- UND GENEHMIGUNGSPFLICHT VON BRUNNEN UND BOHRLÖCHER Wassergesetz Nr. 58/2005, vom 29. September, Gesetzesdekret Nr. 226-A/2007, vom 31. Mai, Gesetz Nr. 54/2005, vom 15. November). In den Medien wurde wiederholt darüber berichtet, dass gemäß einer vermeintlichen Gesetzeslage alle Brunnen und Bohrlöcher bis zum 31. Mai 2009 angemeldet werden müssen. Wer seinen Brunnen oder sein Bohrloch nicht oder nicht fristgerecht anmelde, habe hohe Ordnungswidrigkeitsgelder zahlen. Insbesondere während der Monate April und Mai 2009 stellten viele Eigentümer bei der Gemeinde - unter Verwendung der recht komplizierten Antragsformulare - den Anmeldungs- beziehungsweise Genehmigungsantrag. Da der Ansturm sehr groß war, wurde die vorgenannte Frist bis zum 31. Mai 2010 verlängert. Die zunehmende Kritik gegen die Anmeldungspflicht hat dazu geführt, dass der portugiesische Umweltminister, Herr Francisco Carlos da Graça Nunes Correia, eine offizielle Erklärung zur korrekten Auslegung der Gesetzeslage in Form eines Beschlusses publiziert hat. Der Beschluss mit der Nummer 14872/2009 wurde im Staatsanzeiger, zweite Serie, Nummer 126, vom 2. Juli 2009 veröffentlicht. Die Gesetzesvorschriften in Bezug auf die Anmeldungs- und Genehmigungspflicht von Brunnen und Bohrlöchern wurden in der Praxis – nach Auffassung des Ministers – falsch ausgelegt. Danach müssen Brunnen und Bohrlöcher, die bereits vor dem 1. Juni 2007 genutzt bzw. in Betrieb genommen wurden, von Privatpersonen nur dann angemeldet werden, wenn für die Wasserentnahme Motoren mit mehr als 5 Pferdestärken verwendet werden. Damit dürften mehr als 90 % aller Brunnen und Bohrlöcher nicht unter die Anmeldungspflicht fallen. Die Anmeldung ist dann rein fakultativ und kann etwa dazu dienen, dass zum Schutz des Erhalts des Wasserstands keine neuen Bohrlöcher in der unmittelbaren Umgebung von der Wasserbehörde genehmigt werden.
■ 02/2009: RAUCHVERBOT: Ein neues Jahr 2008 mit neuen Gesetzen. Das neue Rauchverbotsgesetz trat in Kraft. Endlich! Z.B. herrscht ab sofort in allen gemeinschaftlichen Arbeitsplätzen Rauchverbot (das neue Rauchverbotsgesetz ist unter http://www.coppt.pt/docs/lei_tabaco_ago07.pdf abrufbar).
■ ENTFÜHRUNGS-FALL -7. September 2007: NTV - Der Nachrichtensender: In einer Live-Übertragung schilderte Dr. Rathenau die Beschuldigteneigenschaft im portugiesischen Strafprozess. Nach dem portugiesischen Recht ist es möglich, dass die MCcanns sich selbst als Beschuldigte erklären. Sie erhalten dann eine günstigere Stellung als in ihrer bisherigen Zeugeneigenschaft. Als Beschuldigte steht ihnen u.a. ein Schweigerecht zu - Zum video auf google.
■ 21. Mai 2007:PORTUGIESISCHES STRAFRECHT UND STRAFPROZESSRECHT. ! ENTFÜHRUNGS-FALL ! Hinter der Entführung eines britischen Mädchens aus einer Ferienanlage im Süden Portugals steckt nach Vermutungen der Ermittler womöglich eine internationale Mafia. Bei Fragen zum portugiesischen Straf- und Strafprozessrecht bitte Herrn RA Dr. Rathenau, Email: anwalt@rathenau.com, Mobil: 00351 919196777, kontaktieren. In Portugal steht der Menschenhandel nicht ausdrücklich unter Strafe. Das portugiesische Parlament arbeitet an einem NEUEN STRAFGESETZBUCH (CÓDIGO PENAL).
■ März 2007/ Março 2007 >>INTERESSANT: In Portugal müssen zukünftig alle Rechtsanwälte und Richter promovieren, um überhaupt als Rechtsanwalt oder Richter zugelassen zu werden. Der akademische Titel nennt sich "Mestre em Direito" ("Meister des Rechts") und entspricht weitgehend der deutschen Promotion zum Dr. iur. (zum Artikel) / >>INTERESSANTE: Uma licenciatura em direito vai deixar de ser suficiente para aceder à advocacia e à magistratura. O futuros advogados terão de possuir o grau académico de mestre se quiserem iniciar o estágio na respectiva Ordem (ver artigo)
■ Neu: März 2007 / Novo: Março 2007: Ein Aufsatz mit dem Titel "Die Zivilgerichtsbarkeit in Portugal" wurde in der Zeitschrift ZfRV (Zeitschrift für Rechtsvergleichung, Internationales Privatrecht und Europarecht) veröffentlicht (S. 217-227) und ist → hier in pdf verfügbar → hier download NRAU (Novo Regime do Arrendamento Urbano)/ Um artigo com o título "A organização e competência dos tribunais civis em Portugal" foi públicado na revista ZfRV (Zeitschrift für Rechtsvergleichung, Internationales Privatrecht und Europarecht), pp. 217-227 e está → aqui dispónivel online em pdf → aqui download NRAU (Novo Regime do Arrendamento Urbano)
■ "Queremos Português" - "Wir wollen Portugiesisch": So betiteln die Portugiesischstudenten der Friedrich-Schiller-Universtät Jena (FSU Jena) ihren Kampf um den Erhalt des Portugiesischen als Studienfach an deutschen Universitäten. Was fehlt ist finanzielle Unterstützung und öffentliches Interesse! / Os estudantes da língua portuguesa da Universidade de Jena (Friedrich-Schiller-Universtät) lutam pela manutenção dos seus cursos universitários. Muitas universidades alemãs pretendem poupar dinheiro à custa da língua portuguesa [texto em alemão]
■ Eine gute Initiative: DAAD-Fachlektorat für deutsches Recht an der Universidade do Minho, Portugal (→ Universidade do Minho) / Uma boa iniciativa: Leitorado de Alemão para Direito - uma iniciativa inédita em Portugal a arrancar na Universidade do Minho (→ Universidade do Minho)
■ Neu / Novo: Im Oktober 2006 ist der neue Jahresband der ZZPint (Zeischrift für Zivilprozessrecht International), Band 10, mit einem Beitrag über die Anwendung der europäischen Zuständigkeitsordnungen (EuGVÜ, LugÜ, Brüssel-I-VO) durch portugiesische Gerichte , S. 195-226, erschienen. Verf. stellt fest, dass portugiesische Gerichte seit 1992 in ständiger Rechtsprechung gegen Gemeinschaftsrecht verstoßen... / Em Outubro de 2006 foi publicado na edição de 2006 da revista anual ZZPint (Zeischrift für Zivilprozessrecht International) um artigo sobre aConvenção de Bruxelas e Lugano e o Regulamento Bruxelas I na jurisprudência portuguesa. Após a análise dos acórdãos sobre as Convenções de Bruxelas/Lugano e o Regulamento 44/2001 o autor verifica que, apesar de existirem decisões admiráveis que incidem sobretudo no reconhecimento e execução de sentenças estrangeiras segundo a Convenção de Bruxelas, a jurisprudência portuguesa de um ponto de vista geral não é positiva. Isso deve-se a três causas fundamentais: - As referências à jurisprudência do Tribunal da Justiça das Comunidades Europeias (TCE) são extremamente diminutas, - nenhum dos tribunais fez uso do seu direito e, em determinadas situações, do seu dever de chamar o TCE a pronunciar-se a título prejudicial sobre a interpretação da Convenção de Bruxelas, - a prevalência da Convenção de Bruxelas/Lugano e do Regulamento 44/2001 foi sucessivamente desrespeitada...
■ Neu / novo: Am 30. Juni 2006 ist die → download: Gesetzesverordnung Nr. 76-A/2006 (Reformgesetz 2006) in Kraft getreten. Sie überformt das gesamte Gesellschaftsrecht, insbesondere aber auch das Organisationsrecht der Aktiengesellschaft. Oktober 2006: Fachzeitschrift R I W (Recht der Internationalen Wirtschaft), S. 734-742: Die neue Organisationsverfassung der portugiesischen Aktiengesellschaft / Novo artigo, com o título: "Os novos modelos de organização da sociedade anónima portuguesa", Revista RIW (Recht der Internationalen Wirtschaft), pág. 734-742
■ Neu / novo: Juli/August 2006 - Neue Abhandlungen in portugiesischer Sprache über das portugiesische Baurecht (20 Seiten) und Leistungsstörungsrecht (56 Seiten) - s. "Aufsätze/Comentários" / Novos artigos em língua portuguesa sobre o Direito do Urbanismo Português (20 páginas) e o cumprimento e incumprimento das obrigações no direito português (56 páginas) - v. "Aufsätze/Comentários"
■ Neu: Am 27. Juni 2006 sind die neuen Regelungen betreffend das Mietrecht an Gebäuden, Gesetz Nr. 6 vom 27. Februar 2006 (NRAU - Novo Regime do Arrendamento Urbano), in Kraft getreten. Die Regelungen wurden wieder in das Código Civil integriert, s. dessen Art. 1064 ff. n.F. Das frühere, sich außerhalb des Zivilgesetzbuches befindliche, Gesetzesdekret Nr. 321-B vom 15. Oktober 1999 (RAU - Regime do Arrendamento Urbano) wurde aufgehoben. Übergangsregelungen enthält Art. 59 NRAU (s. Gesetze/leis).
■ Der portugiesische Strafprozess - ein einführender Überblick: Eine Powerpoint-Präsentation der Advogada Estagiária Vânia Costa Ramos nun hier online bei rathenau.com (s. Aufsätze/Comentários)! Die Präsentation basiert auf einem Vortrag der Autorin, den Sie im Rahmen der Tagung der deutsch-Lusitanischen Juristenvereinigung in Berlin gehalten hat (November 2005).
■ Rechtsgrundlagen der Europa-AG< (Umsetzung in Portugal; Dez. 05) Als eine Rechtsform europäischen Rechts hat die Europa AG verschiedene Rechtsgrundlagen, nämlich sowohl im EU-Recht als auch im nationalen Recht. Zunächst und vorrangig gilt die EU-Verordnung über das Statut der Europäischen Gesellschaft, Nr. 2157/2001 v. 8.10.2001: ABIEG Nr. L 294 v. 10.11.2001. Sie wird ergänzt durch das nationale Gesetzesdekret Nr. 2/2005 vom 4. Januar. Es konkretisiert einzelne Vorschriften aus der Verordnung. Das Gesetzesdrekret Nr. 215/2005 vom 13. Dezember setzt nun die Vorgaben der EU-Richtlinie über die Rechte der Arbeitnehmer der Europa AG, Nr. 2001/86/EG v. 8.10.2001: ABIEG Nr. L 294 v. 10.11.2001, ins portugiesische Recht um.
■ Portugal: Projekt “Sofort-Unternehmen” (August 2005)Sonderreglegung der sofortigen Gründung von Unternehmen -Gesetzestext (auf portugiesisch) hier abrufbar! Die Regierung hat kürzlich im Ministerrat eine Sonderregelung für die sofortige Gründung noch am selben Tag von Unternehmen verabschiedet, die auch eine Kostensenkung mit sich bringt, und die Firmengründung zu den günstigsten in Europa macht. Mit dem Programm "Sofort-Unternehmen" wird die Gründung von Aktiengesellschaften und Gesellschaften mit beschränkter Haftung kurzerhand an einem einzigen Ort erledigt. Interessenten müssen sich für einen im Vorhinein gebilligten Gesellschaftsvertrag und einen Namen aus einer Anzahl von Firmennamen sich entscheiden, die für den Staat vorreserviert wurden. Dank dieser Maßnahme kostet die Firmengründung nur noch 360 Euro, zuzüglich Stempelsteuer und schon einschließlich der gesetzlich vorgeschriebenen Veröffentlichung. Im Falle eines Unternehmens im Bereich der neuen Technologien liegen diese Kosten sogar nur bei 300 Euro. Das Projekt lief in seiner ersten Phase im Monat Juli bei den Kundenschaltern des Handelsregisters in den Formalitätenzentren für Unternehmen in Coimbra, Aveiro, Moita und Barreiro an. Mitgeteilt von Larry Durei
Übung zur Vorlesung im Zivilrecht (Prof. Dr. Bachmann), Ref. Alexander Rathenau, Sommersemester 2005 und Wintersemester 2006 (AG-Unterlagen)
■ Internationale Gerichtsstandsvereinbarungen nach portugiesischemRecht, R I W (Recht der Internationalen Wirtschaft), 2005, S. 661-669. In den Jahren 1997, 2000 und 2003 hat das autonome internationale Zivilverfahrensrecht Portugals bedeutsame Änderungen erfahren. Davon betroffen ist das in der Praxis wichtige Recht der internationalen Gerichtsstandsvereinbarungen, auf dessen Regelungen der Verfasser eingeht. Aufgrund der Tatsache, dass sich portugiesische Gerichte im Geltungsbereich vorrangiger Rechtsquellen, z.B. der sog. Brüssel-I-VO, stark von ihrem autonomen Recht leiten lassen, kommt den autonomen Regelungen betreffend internationaler Gerichtsstandsvereinbarungen auch im innergemeinschaftlichen Handelsverkehr besondere Relevanz zu. / Pactos privativo e atributivo de jurisdição segundo o direito interno português, Revista RIW (Recht der Internationalen Wirtschaft), 2005, págs. 661 a 669.
■Neuerscheinung August 2005: Verfassung der Republik Portugal in deutscher Sprache*, in: Verfassungen der EU-Mitgliedstaaten, 6. Auflage 2005 (Hrsg. Prof. A. Kimmel; Beck-Texte im dtv - neu überarbeitet von Dr. Alexander Rathenau (enthält bereits den neuen Art. 295 des Lei Constitucional Nº 1/2005 vom 12. August) *Tradução alemã da Constituição da República Portuguesa, in: Verfassungen der EU-Mitgliedstaaten, 6. edição 2005, Textos-Beck em dtv (já contém o Art. 295 da Lei Constitucional Nº 1/2005 de 12.08)
■ Staatshaftung in Portugal: Aktueller Gesetzesvorschlag (auf portugiesisch)! / Responsabilidade civil extracontratual do Estado Portugal:Proposta legislativa - Ein Vorschlag eines Gesetzes zur Staatshaftung wurde kürzlich präsentiert; zum ersten mal wird z.B. die Richterhaftung gesetzlich geregelt; so soll dem Bürger u.a. ein Haftungsanspruch zustehen, wenn gegen das Beschleunigungsgebot in der Justiz verstoßen wird. - O novo diploma procura dar resposta à necessidade de adaptar o regime legal da responsabilidade civil extracontratual das entidades públicas às exigências ditadas pela Constituição da República. Estabelece-se, pela primeira vez em Portugal, um regime geral de responsabilidade pelo exercício da função jurisdicional; e introduz-se um regime inovador em matéria de responsabilidade pelo exercício das funções política e legislativa. Nota:No direito Alemão as normas referentes a este tema encontram-se no § 839 Bügerliches Gesetzbuch (CC) e Art.° 34 Grundgesetz (Constituição)
■ Neue Regelungen über die praktische RA-Ausbildung in Portugal2005(auf portugiesisch) / Novo Regulamento Nacional de Estágio de Advogacia em Portugal 2005 (em português) An das Universitätsstudium schließt in Portugal eine 18-monatige Ausbildungsperiode an, die „Praktikum„ genannt wird, an deren Anfang aber ein theoretischer Einführungskurs steht. In ihm wird das Recht aus den wichtigsten Anwaltsperspektiven gelehrt. Neben dem anwaltlichen Berufsrecht sind es vor allem die Anwaltsperspektiven des Prozessrechts und die Vertragsgestaltung, die den Kurs prägen. Verantwortlich für den Kurs ist die portugiesische Anwaltsvereinigung. Die portugiesischen Anwälte sind nämlich obligatorisch in einer einzigen Organisation zusammengefasst, die freilich sechs regionale Untergliederungen hat. Sie übt hoheitliche Funktionen aus und steht bei den Anwälten in hohem Ansehen. Schon am Ende des genannten Kurses steht eine schriftliche Prüfung, die man bestehen muss, um zur nächsten Phase der Ausbildung zugelassen zu werden. Das Wichtigste an dieser Prüfung ist das anwaltliche Berufsrecht. In dieser zweiten Phase der Ausbildung muss der Anwaltskandidat ständig Leistungsnachweise erbringen.
■ Estrangeiros em Portugal/ Ausländer in Portugal: A exigência apoiada por rathenau.com!
■ Informationen für Studenten der Rechtswissenschaften und Praktiker, die in Deutschland eine Einführungsveranstaltung in das portugiesische und brasilianische Recht besuchen möchten (Zusammenstellung der aktuellen Angebote finden Sie hier)
■ Neues Buch der Deutsch-Lusitanische Juristenvereinigung: Der Band mit den Vorträgen der Tagungen in Gießen 2004, Berlin 2005 und Würzburg 2006 erscheint wohl demnächst bei Almedina.
Novo livro da Associação de Juristas Luso-Alemã: O novo livro com as palestras dos encontros da DLJV em Gießen (2004), Berlim (2005) e Würzburg 2006 deverá aparecer em breve na Almedina.
■ QUIZ: Welches der nachfolgenden EU-Länder ähnelt Portugal in seiner Größe und Bevölkerungszahl am meisten? Österreich, Ungarn, Tschechische Republik, oder Slowenien? -LÖSUNG-
■Zitat: „Nichts gibt einem so sehr das Gefühl für die Dummheit von Menschen, wie der Umstand, dass es ausgerechnet in Deutschland noch Rechtsextremisten gibt“, Giovanni di Lorenzo, in: „Die Zeit“, Ausgabe vom 23. November 2006.
Citação: "Nada nos fornece tanto o sentimento da estupidez de pessoas, do que a circunstância que, ainda por cima na Alemanha, continuarem a existir extremistas de direita”, Giovanni di Lorenzo, in: „Die Zeit“ (revista mensal alemã), edição de 23 de Novembro de 2006.